Wir entwickeln und finden mit Ihnen gemeinsam die besten Lösungen rund um das Erbrecht. Durch ein Testament können Sie zu Lebzeiten Regelungen treffen, wer über Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben bestimmen darf, und zwar genau so, wie Sie es sich wünschen. Die Registrierung Ihres Testaments bei Ihrem Notar garantiert, dass Ihr letzter Wille im Verlassenschaftsverfahren auch aufgefunden und Ihrem letzten Willen gefolgt wird.
Ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren dient der Feststellung der Vermögenswerte der/des Verstorbenen und der Übereignung an den/die rechtmäßigen Erben, denn eine Erbschaft geht nicht Kraft Gesetz automatisch an die Erben über.