Verlassenschaften

Verlassen­schaften

Verlassen­schaften

Ihr Partner, wenn es UMS ERBEN GEHT – Notar Mag. Roland Strohofer in Kremsmünster

Wir entwickeln und finden mit Ihnen gemeinsam die besten Lösungen rund um das Erbrecht. Durch ein Testament können Sie zu Lebzeiten Regelungen treffen, wer über Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben bestimmen darf, und zwar genau so, wie Sie es sich wünschen. Die Registrierung Ihres Testaments bei Ihrem Notar garantiert, dass Ihr letzter Wille im Verlassenschaftsverfahren auch aufgefunden und Ihrem letzten Willen gefolgt wird.

Ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren dient der Feststellung der Vermögenswerte der/des Verstorbenen und der Übereignung an den/die rechtmäßigen Erben, denn eine Erbschaft geht nicht Kraft Gesetz automatisch an die Erben über.

Die Leistungen im Bereich Verlassen­schaften umfassen:

  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Auftrag des Gerichtes als Gerichtskommissär in den Gemeinden: Kremsmünster, Wartberg an der Krems, Ried im Traunkreis (Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems) und für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen bei Bad Hall und Rohr im Kremstal (Bezirksgericht Steyr).
  • Vertretung von Parteien als Erbenvertreter/-machthaber
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Testamente und letztwillige Anordnungen
  • Verträge auf den Todesfall
  • Registrierung von letztwilligen Anordnungen im zentralen Testamentsregister

Im Leben stellen sich eine Menge Fragen, unser Kanzleiteam entwickelt für Sie die individuellen Antworten!

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