Der Bereich Gesellschaftsrecht regelt alle Innen- und Außenverhältnisse der Gesellschaften. Wenn mehrere Personen ein gemeinsames Ziel verfolgen, ist es sinnvoll, eine Gesellschaft zu gründen. Die Gesellschaftstypen sind unterschiedlich und teilweise vom Gesetz bestimmt. Wir beraten Sie umfassend zu den Gründungsmodalitäten, der Haftungs-, Organ- und Rechtsstruktur.